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  • AutorenbildDavid von der Thannen

Zum Tag der Pressefreiheit: der Kampf gegen SLAPPS

Heute, am 3. Mai, ist der Internationale Tag der Pressefreiheit. Er geht auf eine Erklärung der Vereinten Nationen im Jahr 1993 zurück und unterstreicht die immanente Bedeutung, die der Pressefreiheit für die Existenz und Entwicklung einer gelungenen Demokratie zukommt. Wie wichtig dieser Tag auch in Österreich nach wie vor ist, zeigt ein Blick auf den heute veröffentlichten Pressefreiheitsindex 2024.

In diesem ist Österreich in den vergangenen Jahren regelrecht abgestürzt und rangiert im weltweiten Vergleich nur noch auf Platz 32 aller Länder – das historisch schlechteste Ergebnis seit Einführung der Statistik. Die Ursachen für diese besorgniserregende Entwicklung sind vielfältig, eine besondere Bedrohung der Medienfreiheit geht aber von sogenannten SLAPP-Klagen aus!


SLAPP who?

Der Begriff SLAPP ist ein Akronym für die Bezeichnung „Strategic Lawsuits Against Public Participation“. Vereinfacht gesagt sind SLAPPs also Einschüchterungsklagen, die von (meistens sehr finanzkräftigen) Klägerinnen erhoben werden, um negative mediale Berichterstattung zu unterbinden. Schließlich steht zu befürchten, dass eine unabhängige Journalistin oder kleine Investigativzeitung von ihrer nächsten Recherche gleich im Vorhinein Abstand nehmen könnte, wenn sie im Gegenzug mit einer millionenschweren Schadenersatzklage zu rechnen hat. Schon das drohende Gerichtsverfahren gegen eine finanziell übermächtige Klägerin kann für viele Journalistinnen abschreckend wirken. In den letzten Jahren wurden etwa die Klage der OMV gegen das kleine Nachrichtenmagazin Dossier oder jene der Signa Holding gegen das Onlineportal zackzack.at als derartige SLAPP-Klagen bezeichnet.


Diesen besorgniserregenden Trend hat  nun auch die Europäische Union – im Rahmen mehrerer Studien – erkannt und im April eine Anti-SLAPP Richtlinie beschlossen! Aber was ist eine Richtlinie? Und wie soll sie SLAPP-Klägerinnen das Handwerk legen?


Richtlinie who?

Die EU (genauer gesagt: ihre Institutionen) kann verschiedene Rechtsakte erlassen, die für ihre Mitgliedstaaten verbindlich sind und der Angleichung des Rechts innerhalb der Union dienen. Neben sogenannten Verordnungen, die im Wesentlichen wie innerstaatliche Gesetze wirken, sehen die Europäischen Verträge auch den Erlass von Richtlinien vor. Richtlinien enthalten konkrete Vorgaben, die von den Mitgliedstaaten ins nationale Recht umgesetzt werden müssen. Dabei kommt letzteren allerdings ein gewisser Spielraum zu: Es steht den Staaten nämlich frei, welche konkreten Gesetze sie zur Verwirklichung der Richtlinienziele erlassen, solange diese im Ergebnis erreicht werden.


Richtlinie 2024/1069 – Eine Waffe im Kampf gegen SLAPPs?

Auf eine solche Richtlinie „über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren“ haben sich das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union nun geeinigt. Darin werden den 27 Mitgliedstaaten verschiedene Maßnahmen vorgeschrieben, mit denen SLAPP-Klagen Einhalt geboten werden soll:


Einerseits müssen die Staaten dafür sorgen, dass missbräuchliche Klagen bereits frühzeitig – das heißt: ohne ein langwieriges Gerichtsverfahren – abgewiesen und beendet werden können. Das ist besonders wichtig, weil gerade lang andauernde Prozesse mit hohen Kosten verbunden sind, und für Journalistinnen somit ein besonderes Risiko darstellen.

Apropos Kosten: Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten außerdem dazu sicherzustellen, dass SLAPP-Beklagte all ihre Kosten, die sie zur „Abwehr“ der SLAPP-Klage aufwenden mussten, ersetzt erhalten. Im Gegenzug sollen SLAPP-Klägerinnen zudem durch Schadenersatzzahlungen und ähnliche Sanktionen von der Einleitung ihrer missbräuchlichen Verfahren abgeschreckt werden.

Darüber hinaus bietet die Richtlinie auch ein Schutzschild gegen SLAPP-Urteile aus anderen Ländern (außerhalb der EU), in denen die Pressefreiheit besonders bedroht ist. Solche Urteile sind innerhalb der Union unbeachtlich – sie dürfen also nicht vollstreckt werden!


Was kommt als nächstes?

Die Anti-SLAPP-Richtlinie ist damit ein erster wichtiger Schritt zur Absicherung der unabhängigen Medienberichterstattung innerhalb der EU; aber keinesfalls der letzte. Denn nun ist der österreichische Gesetzgeber am Zug. Er muss die Richtlinie binnen zwei Jahren umsetzen. Dabei gilt es zuerst festzustellen, inwieweit das österreichische Recht aktuell hinter den Anforderungen der Richtlinie zurückbleibt. Wo sich entsprechender Handlungsbedarf auftut, sind die geltenden Gesetze anzupassen! Nicht nur, weil Österreich sonst ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof droht, ist eine zeitgerechte Richtlinienumsetzung dringend von Nöten. Schließlich berichtet die NGO Reporter ohne Grenzen erst heute vielsagend: „Wie selten zuvor kommt die Medienfreiheit derzeit von allen Seiten unter Druck.“



Kurz gesagt


  • Der Begriff SLAPP (Strategic Lawsuits against Public Participation) bezeichnet sogenannte Einschüchterungsklagen, die finanzkräftige Unternehmen rechtsmissbräuchlich gegen Journalistinnen erheben, um kritische Berichterstattung im Keim zu ersticken.


  • Um die Pressefreiheit zu schützen, hat die EU nunmehr eine Anti-SLAPP-Richtlinie erlassen. Eine Richtlinie enthält verbindliche Vorgaben, die von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch den Erlass nationaler Gesetze umzusetzen sind.


  • Die Anti-SLAPP-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einführung verschiedener Instrumente. Zum Beispiel müssen die EU-Staaten ein Verfahren bereitstellen, in dem SLAPP-Klagen rasch unterbunden werden können. Außerdem muss es SLAPP-Beklagten möglich sein, ihre Verfahrenskosten (z.B. Anwaltskosten) zur Gänze ersetzt zu erhalten.

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